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   VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02   

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VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02 (https://dejure.org/2003,40019)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17.12.2003 - 2 A 12/02 (https://dejure.org/2003,40019)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 2 A 12/02 (https://dejure.org/2003,40019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauvoranfrage zur Errichtung einer Zwingeranlage für ca. 20 Hunde im Außenbereich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 Nr 4 BBauG; § 35 Abs 3 Nr 3 BBauG; § 3 Abs 1 BImSchG; § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG
    Allgemeines Wohngebiet ; Außenbereich; Bauvorbescheid; Belästigung; Gebot der Rücksichtnahme; Hundegebell; Hundezucht; Lärm; Nachbarschutz; Privilegierung; TA Lärm; Zwingeranlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Lüneburg, 07.03.2003 - 2 A 13/02

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Abschiebungskosten; Ausländer; Haftkostenbeitrag;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und sämtliche Verwaltungsvorgänge des Beklagten zu den Anlagen des Beigeladenen sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten in den Parallelverfahren 2 A 516/01, 2 A 8/02, 2 A 9/02 und 2 A 13/02 sowie auf die Gerichtsakten in den abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren 2 B 391/01 und 2 B 574/01 verwiesen.

    Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm werden danach nämlich nur dann eingehalten, wenn die Einwirkzeit tagsüber maximal 5 Stunden beträgt und die Einwirkzeit in der lautesten Nachtstunde 18 Minuten (nach Abdichten des Trapezdachs) nicht überschreitet, wobei alle 5 Sekunden ein Bellgeräusch auftreten muss (vgl. Gutachten v. 01.02.2001, S. 12 u. 14, Stellungnahme v. 30.03.2001, S. 4 f., Stellungnahme v. 28.05.2003, Bl. 107 GA 2 A 13/02, S. 2).

    Auch Lärmprotokolle und ähnliche Aufzeichnungen im Anhang zur Klagebegründung vom 26.04.2002 oder in den Verwaltungsvorgängen Zwingeranlage und Hundeübungsplatz, BA A zu 2 A 13/02 sowie BA A zu 2 A 9/02, und zur Begründung des einstweiligen Rechtsschutzantrags (2 B 574/01) belegen eine längere Einwirkzeit als 5 Stunden/18 Minuten und eine besondere Lästigkeit der Immissionen.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Eine gesetzliche Ausformung dieses Gebots stellt jedoch das Erfordernis dar, gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22/75 -, BRS 32 Nr. 155).

    Ob Immissionen erheblich sind, ist in einer wertenden Betrachtung aller maßgebenden Umstände der konkreten Situation zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, a.a.O., vgl. a. BayVGH, Urt. v. 08.09.1998 - 27 B 96.1407 - BRS 60 Nr. 93).

    Das gilt noch verstärkt, wenn sich bei einem Vergleich der beiderseitigen Interessen derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, sich zusätzlich darauf berufen kann, dass das Gesetz durch die Zuerkennung einer Privilegierung seine Interessen grundsätzlich höher bewertet wissen will, als es für die Interessen derer zutrifft, auf die Rücksicht genommen werden soll (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Danach orientiert sich das Gericht nicht - wie es hier bei einer Privilegierung geboten gewesen wäre - an den Immissionsrichtwerten der 6. AVV zum BImSchG (TA-Lärm) für Dorf- oder Mischgebiete (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 N 6/88 - BRS 50 Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Betroffen sind vor allem die besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden (vgl. zu diesen allgemeinen Erkenntnissen das tierärztliche Gutachten des Prof. Dr. AD. v. 13.05.2003 sowie Nds. OVG, Urt. v. 30.09.1992 - 6 L 129/90-, NVwZ-RR 1993, 398; VGH Ba.-Wü., B. v. 13.03.2003 - 5 S 2771/02 -, NVwZ-RR 2003, 724).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Neben bloßen betriebswirtschaftlichen Zahlen kann das Gericht auch weitere Gesichtspunkte heranziehen (vgl. OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 27.06.2002 - 1 A 11344/01 -, Juris; OVG Saarland, Urt. v. 24.11.1992 - 2 R 51/91 -, Juris sowie allg. zu "Gewinnerzielung" und "Nachhaltigkeit" BVerwG, Urt. v. 11.04.1986, - 4 C 67/82 -, BRS 46 Nr. 75; BVerwG, B. v. 1.4.1971 - 4 B 215/69 - , BRS 24 Nr. 60).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Betroffen sind vor allem die besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden (vgl. zu diesen allgemeinen Erkenntnissen das tierärztliche Gutachten des Prof. Dr. AD. v. 13.05.2003 sowie Nds. OVG, Urt. v. 30.09.1992 - 6 L 129/90-, NVwZ-RR 1993, 398; VGH Ba.-Wü., B. v. 13.03.2003 - 5 S 2771/02 -, NVwZ-RR 2003, 724).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11344/01
    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Neben bloßen betriebswirtschaftlichen Zahlen kann das Gericht auch weitere Gesichtspunkte heranziehen (vgl. OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 27.06.2002 - 1 A 11344/01 -, Juris; OVG Saarland, Urt. v. 24.11.1992 - 2 R 51/91 -, Juris sowie allg. zu "Gewinnerzielung" und "Nachhaltigkeit" BVerwG, Urt. v. 11.04.1986, - 4 C 67/82 -, BRS 46 Nr. 75; BVerwG, B. v. 1.4.1971 - 4 B 215/69 - , BRS 24 Nr. 60).
  • OVG Saarland, 24.11.1992 - 2 R 51/91

    Außenbereichsvorhaben; Genehmigungsfähigkeit; Wirtschaftliche Betätigung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Neben bloßen betriebswirtschaftlichen Zahlen kann das Gericht auch weitere Gesichtspunkte heranziehen (vgl. OVG Rheinl-Pfalz, Urt. v. 27.06.2002 - 1 A 11344/01 -, Juris; OVG Saarland, Urt. v. 24.11.1992 - 2 R 51/91 -, Juris sowie allg. zu "Gewinnerzielung" und "Nachhaltigkeit" BVerwG, Urt. v. 11.04.1986, - 4 C 67/82 -, BRS 46 Nr. 75; BVerwG, B. v. 1.4.1971 - 4 B 215/69 - , BRS 24 Nr. 60).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" verlangt eine Wertung dahin, ob das Vorhaben hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.1994 - 4 C 20/93 - BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und

    Auszug aus VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
    Die Durchführung des Vorhabens im Außenbereich muss durch seine besondere Eigenart erforderlich sein (vgl. BVerwG, B. v. 6.9.1999 - 4 B 74/99 - BRS 63 Nr. 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1983 - 5 S 1599/83

    Hundezucht und Hundepension im Außenbereich; Privilegierung

  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.03.1982 - 1 A 85/81

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung; Unterschied zwischen Zusage auf

  • VG Regensburg, 21.01.2010 - RO 2 K 08.1542

    Erteilung eines Bauvorbescheids für den Neubau eines Tierheimes bei mangelnder

    Das Bellverhalten von Hunden ist von vielen Faktoren abhängig und richtet sich nach der jeweiligen Situation, nach der Individualität des Hundes und äußeren Einflüssen (vgl. VG Braunschweig v. 17.12.2003, Az. 2 A 12/02, unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Tierärztlichen Hochschule Hannover v. 13.05.2003).
  • VG Augsburg, 07.10.2010 - Au 5 K 09.913

    Nachbarklage; Hundezucht; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen

    Ob bei sporadischen Lärmquellen wie Hundegebell, die keine kontinuierlichen Geräusche erzeugen, sondern immer nur kurzfristige und unregelmäßige Lärmspitzen, die TA-Lärm überhaupt anwendbar ist (ablehnend VG Braunschweig vom 17.12..2003, Az: 2 A 12/02), kann dahinstehen, weil auch ohne die Heranziehung der TA-Lärm-Grenzwerte nach Ansicht des Gerichts keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung vorliegt.
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